Was sind GWG? Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erkennt das Finanzamt nur Anlagegegenstände an, die (1) beweglich sind und (2) selbständig nutzungsfähig sind. Das wären z. B. Computer, Tischrechner, Bürostuhl, Schreibtisch, Kopierer etc..
Für diese Anschaffungen gibt es mehrere Erfassungsarten. Sie fließen alle in der EÜR als "Abschreibungen" in die Betriebsausgaben ein.
- Sofort-Abschreibung
- Pool-Abschreibung (Sammelposten)
- Lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer
"Abschreibungen" sind quasi Ausgaben, die über mehrere Jahre verteilt werden. Z.B. 500 Euro über 5 Jahre wären 100 Euro Betriebsausgabe jedes Jahr.
Wann kann man welche Methode anwenden?