So ist die EÜR-Vorlage für Numbers auf Mac und iPad aufgebaut.

Lassen Sie sich hier durch die einzelnen Abschnitte der EÜR-Vorlage führen

 

 

Kommentare

Hallo,
die Mehrwertssteuer läßt sich doch für solche Fälle auf 0 setzten.

Viele Grüße,
Götz Kretschmann

Fr., 07.04.2017 - 11:05
Goetz Kretschmann

Hallo, wie Herr Kretschmann richtig sagt, kann für die Umsatzsteuer  0% eingegeben werden. 

Optional kann zusätzlich in der Spalte "Kennziffer USt..." die betreffende Ziffer angegeben werden. Damit kann der Betrag in der Umsatzsteuererklärung später richtig zugeordnet werden.

Di., 15.11.2022 - 16:49
SH

Guten Tag,
wie buche ich hier Privateinlagen, war früher im Buchhalter mit Gegenkonto 1890 möglich?

Vielen Dank,
Götz Kretschmann

Fr., 07.04.2017 - 11:04
Goetz Kretschmann

Hallo Herr Kretschmann, im Blatt "Sonstiges" finden Sie die Tabelle "Entnahmen und Einlagen...".

Dort können Sie Ihre Entnahmen und Einlagen angeben, die dann im EÜR-Formular in den Feldern 122 bzw. 123 stehen (ganz unten).

Di., 15.11.2022 - 16:50
SH

Guten Tag,
wie buche ich privateinlage die kommt im EÜR-Formular in den Feldern 122 bzw. 123 stehen (ganz unten).
Das weis ich aber muss ich diese privateinlage auch in der Tabelle Einnahmen eintragen und wenn ja unter welchem Konto
Über eine Hilfe Info währe ich sehr dankbar
Mair Stefan

Fr., 12.01.2024 - 12:05
Mair (nicht überprüft)

Guten Tag Stefan,

die Einlagen und Entnahmen werden im Blatt "Sonstiges" eingetragen. Dort ist die Tabelle "Einlagen und Entnahmen" wo man die Beträge in der betreffenden Spalte eingibt.

Mi., 03.09.2025 - 12:34
SH

Antwort auf von Mair (nicht überprüft)

Hallo,

ich habe sowohl umsatzsteuerpflichtige, als auch umsatzsteuerfreie Einnahmen. Auch meine Ausgaben muss ich diesen Einnahmen zuordnen. Das bedeutet, ich erfasse Ausgaben, für die ich Umsatzsteuer bezahlt habe, die ich in einigen Fällen nicht bei der Vorsteuer abziehen kann. Wenn ich nun diese Ausgaben erfasse, und unter "Ust nicht abziehbar" den Betrag der Umsatzsteuer eintrage, passiert folgendes: Die gezahlte Umsatzsteuer bleibt bei der Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer unberücksichtigt - soweit korrekt. Allerdings wird bei der Gewinnermittlung der Nettobetrag berücksichtigt. Hier müsste jedoch der Bruttobetrag berücksichtigt werden, da die gezahlte Ust, die ich nicht abziehen kann ebenfalls eine Ausgabe darstellt, die meine Einnahmen mindert.
Können Sie mir hier bitte weiterhelfen?
Vieken Dank

Di., 01.10.2024 - 06:38
Münch (nicht überprüft)

Hallo,

Ausgaben, deren Umsatzsteuer nicht berücksichtigt werden soll, können als solche eingetragen werden. D.h. der gesamte Rechnungsbetrag wird in Spalte "Betrag netto" erfasst. Soll dabei keine Steuer berücksichtigt bzw. herausgerechnet werden, wird die Spalte "USt %" leer gelassen oder auf 0 gesetzt. Damit wird der gesamte Betrag in der Gewinnermittlung berücksichtigt, aber keine Umsatzsteuer verrechnet. Dies ist die Funktion und Berechnungsweise der Vorlage. Wie die individuellen Rechnungen in Ihrem Fall erfasst werden müssen, kann Ihnen ein Steuerberater oder Fachkundige Person/Stelle (z.B. Finanzamt) beantworten, falls Sie hierzu Hilfe benötigen.

Die Spalte "USt nicht abziehbar" enthält Formeln zur Berechnung und sollte nicht überschrieben werden. Sie dient nur der Kontrolle bei "Beschränkt abziehbaren" Ausgaben, wo die Umsatzsteuer gesondert berechnet wird.

Blaue Titel zeigen Spalten für die Eingabe. Alle anderen (grau und orange) zeigen berechnete Ergebnisse an.

Ich hoffe dass ich damit helfen konnte.  

Mi., 03.09.2025 - 12:33
SH

Antwort auf von Münch (nicht überprüft)

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